Anleinpflicht vom 01.03. – 31.07. in Vogelschutzgebieten -> SINNVOLL???

Anleinpflicht vom 01.03. – 31.07. in Vogelschutzgebieten -> SINNVOLL???

Wir Hundehalter haben es schon nicht leicht. Alle die mich kennen wissen: Ich versuche wirklich auf alles und jeden Rücksicht zu nehmen. Ich weise meine Kunden in meiner Funktion als Hundetrainerin darauf hin, dass bei jedem Gassigang Kotbeutel mitzunehmen und die Hinterlassenschaften selbstverständlich weg zu machen sind. Wir wollen vorbildliche Hundehalter sein, die ihre Hunde auch von privaten Grundstücken und Hecken fernhalten und sie anleinen, sobald ein Spaziergänger (mit oder ohne Hund), Radfahrer oder Jogger in Sicht ist. Nicht jeder ist mit Hunden aufgewachsen und teilt unsere Leidenschaft, daher gilt es Rücksicht zu nehmen.

Nur wo dürfen wir *gut abrufbare Hunde* überhaupt noch ohne Leine spielen und laufen lassen? Offizielle städtische Hundeauslaufwiesen gibt es im Kreis Soest nämlich nicht. Da wir unsere Lieblinge verständlicherweise nicht artgerecht in Wohngebieten auspowern können und natürlich die Natur genießen wollen, suchen wir Wälder und Felder auf, wo wir die Hoffnung haben keinen zu stören. Dies macht seit einiger Zeit jedoch auch keinen Spaß mehr. Egal wo wir sind – wir werden (nicht immer freundlich) weggeschickt.

Wir Hundehalter müssen mittlerweile richtige Rechtsspezialisten sein auf den Gebieten der Waldgesetze (Privat- oder Bundeswald). Wir müssen uns auskennen mit den jagdlichen Vorschriften (z.B. der Brut- und Setzzeit) und haben die unterschiedlichsten örtlichen Vorschriften zu beachten (in Lippstadt ist z.B. überall Leinenpflicht und in Lippetal nur innerorts). Wir dürfen Wiesen nicht betreten, da diese in der Regel zu Futter verarbeitet werden. Nicht zu vergessen sind die Bauern, deren eingesäte Ernte zu schützen ist; es geht ja auch schließlich um unser Essen. Abschließend gibt es dann noch die Naturschutzgebiete um die Natura und Fauna wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Nicht das ihr mich falsch versteht: Ich bin eine Tierliebhaberin, der nicht nur das Wohl der Hunde am Herzen liegt und die auch noch viele Jahre die Natur mit Ihren Artenvielfalten genießen möchte. Ich verstehe und habe vollstes Verständnis dafür, dass es Gesetze und Schutzmaßnahmen für unsere Umwelt und Tiere geben muss, um diese auch für zukünftige Generationen zu erhalten.

Der Hund ist das liebste Tier des Deutschen und wir haben ca. 5 Millionen Haushunde in Deutschland (davon ca. 900.000 alleine in NRW). Damit ein weiteres Zusammenleben, unter Beachtung der zahlreichen Vorschriften und Gesetze, möglich ist, sind meines Erachtens nach Hundeauslaufwiesen unumgänglich. Dies würde die Spannung zwischen den Hundehaltern, Bauern, Jägern und Behörden entzerren.

Jeder Hundehalter würde jetzt wahrscheinlich sagen: „Dafür zahlen wir ja auch Steuern“. Ganz so einfach ist es leider nicht, meine lieben Hundefreunde. Lest dazu bitte meinen Beitrag „Hundesteuer“ den ihr hier findet: https://mobile-hundeerziehung.de/rund-um-das-thema-hundesteuer/
Aber was wäre, wenn wir einen Kompromiss finden würden? Die Kommunen (Städte und Gemeinden) stellen uns Hundehaltern Wiesen zur Verfügung, die wir in Eigeninitiative pflegen und nach Bedarf einzäunen. Ich bin mir sicher, dass es genug Freiwillige dafür geben würde.

-> Also liebe Kommunen: Wer möchte den Vorreiter machen?
Als Ansprechpartnerin stehe ich gerne zur Verfügung: Caroline Hegebüscher 0170/ 4954354.

-> Und liebe Hundehalter: Teilt und likt diesen Beitrag!

Nun aber zum Ursprungsthema -dem Vogelschutz- zurück.
Seit November 2016 gibt es das neue Landesnaturschutzgesetz. Hiernach müssen Hunde in allen Vogelschutzgebieten in NRW während der Brutzeit der Vögel vom 1. März bis 31. Juli angeleint werden. Nur, wenn diese Anleinpflicht eingehalten wird, können bedrohte Vogelschutzarten ihren Nachwuchs leichter großziehen und werden nicht gestört oder gar getötet.

Ein aufstöbernder Hund kann für Kiebitz und Co Lebensgefahr bedeuten. Was viele nämlich nicht wissen: nicht nur in Bäumen und Hecken wird genistet, sondern auch auf Ackerflächen, Wiesen und Weiden. Herumstöbernde Hunde gefährden die Brut, weil z.B. die Elterntiere unter Stress und Energieverlust leiden und so mehr Nahrung benötigen; die Küken hungern, wenn ihre Eltern bei der Nahrungssuche unterbrochen werden; die Eier erkalten und die Küken sterben, wenn ihre Eltern aufgescheucht werden.

Bei uns im Kreis Soest befinden sich insgesamt vier Vogelschutzgebiete von europaweitem Interesse:
– Die Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit ihren Ahsewiesen ist geprägt von Feuchtgebieten mit naturnahen Fließgewässern und auentypischen Strukturen. Hier brüteten Eisvogel und Tüpfelsumpfhuhn.
– Der Lürwald und Bieberbach ist ein Laubwaldgebiet mit kleinen Waldbächen, in dem Schwarzstorch und Mittelspecht zu Hause sind.
– Der Möhnesee hat eine internationale Bedeutung für durchziehende und rastende Wasservögel wie etwa den Zwergsäger oder den Fischadler.
– Die Hellwegbörde als alte Kulturlandschaft bietet vor allem Offenlandarten wie der Wiesenweihe oder dem Kiebitz Lebensraum. Die Hellwegbördevereinbarung regelt die unterschiedlichen Interessen im größten Vogelschutzgebiet NRWs.

Weitere Informationen sowie die Karten mit den einzelnen Vogelschutzkarten aus dem Kreis Soest findet ihr unter: http://www.kreis-soest.de/umwelt_tourismus/umwelt/natur/vogel/vogelschutzgebiete.php

Übrigens: Wer sich nicht an die Anleinpflicht hält dem droht gem. § 20 LHundG NRW ein Bußgeld i. H. v bis zu 100.000 €. Rechtsgrundlage ist § 2 i. V. m. § 20 LHundG NRW, wonach Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Copyright: Caroline Hegebüscher / www.mobile-hundeerziehung.de

error: Dieser Inhalt ist geschützt!